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	<title>Finanzmarktnews! &#187; Steuer</title>
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	<description>Nachrichten aus der Finanzwelt</description>
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		<title>Benzinkartell ist keine Abzocke</title>
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		<pubDate>Fri, 21 May 2010 11:33:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>lix</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Benzin]]></category>
		<category><![CDATA[Öl]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Aral/BP-Chef weist den Vorwurf der Benzin-Abzocke an Ostern zurück. “Erst die Steuern machen Benzin und Diesel so teuer“ sagt Uwe Franke. Der Chef des Mineralölwirtschaftsverbands kritisierte den ADAC scharf.

Uwe Franke, der Chef von BP und Aral, hat den Vorwurf der Benzinpreis-Abzocke zu Ostern entschieden abgelehnt. Im Interview der BILD-Zeitung sagte der Manager: “Von Abzocke [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Aral/BP-Chef weist den Vorwurf der Benzin-Abzocke an Ostern zurück. “Erst die Steuern machen Benzin und Diesel so teuer“ sagt Uwe Franke. Der Chef des Mineralölwirtschaftsverbands kritisierte den ADAC scharf.<br />
</strong><br />
Uwe Franke, der Chef von BP und Aral, hat den Vorwurf der Benzinpreis-Abzocke zu Ostern entschieden abgelehnt. Im Interview der BILD-Zeitung sagte der Manager: “Von Abzocke kann gar keine Rede sein. Ohne Steuern kostet ein Liter Benzin oder Diesel je nach Sorte zwischen 53 und 61 Cent. Im Übrigen kostet Benzin weniger als ein Liter Erfrischungsgetränk bei ungleich höherem Aufwand bei der Verarbeitung und dem Transport.“ Erst die Steuern machten Benzin und Diesel so viel teurer.</p>
<p>Franke, welcher auch Präsident des Mineralölwirtschaftsverbands ist, weist auch die Kritik des ADAC zurück, dass die Konzerne zu den Ferienzeiten zusätzliche Gewinne einstreichen: “Diese Behauptung ist schlicht falsch und wird auch durch häufiges Wiederholen nicht richtiger! Rund ein Drittel des Jahres sind in Deutschland Ferienzeiten. Es ist nicht möglich diese Zeiten von der Preisgestaltung auszunehmen, denn die Preisentwicklung an den internationalen Märkten richtet sich nicht nach Ferienzeiten in Deutschland.“</p>
<p>“Nehmen wir zum Beispiel die Herbst- und Weihnachtsferien in 2008. Damals sanken die Einkaufspreise drastisch und davon profitierten auch die Autofahrer an der Zapfsäule.“ weist der Vorstandschef der Deutschen BP hin. Franke begründet die aktuell so hohen Benzinpreise mit dem schwachen Euro und der höheren Nachfrage: “Seit Jahresanfang sind die Einkaufspreise für Benzin um mehr als sechs Cent je Liter gestiegen, während der Rohölpreis nur leicht &#8211; um knapp 1 US-Dollar – gestiegen ist. Die Gründe dafür sind die saisonal gestiegene Nachfrage nach Benzin in den USA angesichts der bevorstehenden Fahrsaison und der schwache Euro gegenüber dem US-Dollar.“</p>
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		<title>Finanzamt Nimmersatt</title>
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		<pubDate>Sun, 24 Jan 2010 07:00:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>rsa</dc:creator>
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Der Fiskus kassiert bei den Gemeinschaftskonten. Stirbt einer der Kontoinhaber, schlägt der Fiskus zu. Das der Freibetrag nicht sonderlich hoch ist, wissen viele nicht.
Der Fiskus und die Gemeinschaftskonten
Kennen Sie die Geschichte der kleinen Raupe Nimmersatt? In diesem bunt illustrierten Kinderbuch-Klassiker knabbert sich eine Raupe so lange durch Äpfel, Birnen, Pflaumen, Tortenstücke und Lollys, bis sie [...]]]></description>
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<p>Der Fiskus kassiert bei den Gemeinschaftskonten. Stirbt einer der Kontoinhaber, schlägt der Fiskus zu. Das der Freibetrag nicht sonderlich hoch ist, wissen viele nicht.</p>
<p><span style="font-weight: bold;">Der Fiskus und die Gemeinschaftskonten</span></p>
<p>Kennen Sie die Geschichte der kleinen Raupe Nimmersatt? In diesem bunt illustrierten Kinderbuch-Klassiker knabbert sich eine Raupe so lange durch Äpfel, Birnen, Pflaumen, Tortenstücke und Lollys, bis sie sich schließlich dick und fett verpuppt. Danach dauert es nicht mehr lange und sie verwandelt sich in einen wunderschönen Schmetterling. Das trifft irgendwie auch aufs Finanzamt zu&#8230; Finden Sie nicht?</p>
<p><span style="font-weight: bold;">Amt essen Seele auf</span></p>
<p>Mit der Verwandlung in einen schönen Schmetterling lässt das Finanzamt jedoch noch auf sich warten. Der Fiskus ist noch im Fress-Stadium. Dabei &#8220;frisst&#8221; er nicht Obst, Tortenstücke und Lollys, sondern Vermögen. Er macht auch im Erbfall nicht vor Gemeinschaftskonten und -depots halt.</p>
<p><span style="font-weight: bold;">Erbschaftssteuer schlägt zu</span></p>
<p>Konkret bedeutet das: Wenn ein Ehepartner stirbt, unterliegt die Hälfte des Vermögens auf gemeinschaftlichen Konten oder Depots der Erbschaftssteuer. Das gilt zumindest, wenn die persönlichen Freibeträge bereits ausgeschöpft sind. Zum Glück sind diese Freibeträge im Rahmen der Erbschaftssteuerreform deutlich angehoben worden: Dem Ehepartner steht neuerdings ein Freibetrag von 500.000 Euro zu. Dazu kommt ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro.<span id="more-221"></span></p>
<p><span style="font-weight: bold;">Freibetrag für GbR-Konto</span></p>
<p>Schlimmer wirkt sich ein gemeinschaftliches Konto bei nicht verheirateten oder nur entfernt Verwandten aus, beispielsweise bei zwei Geschäftspartnern, die zusammen eine GbR betreiben und ihr Einnahmenkonto gemeinsam betreiben. Hier gilt nur ein Freibetrag von 5.200 Euro.  Erschreckend wenig, oder?!</p>
<p>Was über diesen Freibetrag hinausgeht, muss versteuert werden. Der Steuersatz liegt dabei bei von 30 Prozent, so will es das neue Erbschaftssteuergesetz. Ein Rechenbeispiel: Auf dem gemeinschaftlichen Konto von zwei Geschäftsleuten liegen 40.000 Euro. Als der eine stirbt, meldet die Bank die Existenz des Kontos und das Guthaben darauf dem Finanzam. Dazu ist sie verpflichtet.</p>
<p>Das Finanzamt rechnet wie folgt: Die Hälfte des Guthabens, also 20.000 Euro, entfallen auf den überlebenden Kontoinhaber. Davon abgezogen wird der Freibetrag von 5.200 Euro. Es verbleiben 14.800 Euro, die unter die Erbschaftssteuerpflicht fallen. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent sind das satte 4.440 Euro, die der Staat kassiert.</p>
<p><span style="font-weight: bold;">Tipp: Getrennte Konten</span></p>
<p>Mein Tipp: Eine andere Aufteilung akzeptiert das Finanzamt, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mehr eingezahlt haben als der verstorbene Mit-Konteninhaber. Seien wir ehrlich: Gemeinschaftskonten sind bei Nicht-Verheirateten auch keine praktische Sache. Deshalb ist es besser, wenn Sie Ihre Einnahmen lieber gleich trennen und den Einzelnen richtig zuordnen können.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.gevestor.de/shop/boersenbriefe/wirtschaft-recht/der-deutsche-wirtschaftsbrief.html#c211" target="_self">Der Deutsche Wirtschaftsbrief</a></div>
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