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	<title>Finanzmarktnews! &#187; Banken</title>
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	<description>Nachrichten aus der Finanzwelt</description>
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		<title>Sichere Bankeinlage bis zu 50.000 Euro</title>
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		<pubDate>Sat, 20 Feb 2010 07:00:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>rsa</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Banken]]></category>
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Aus den versicherten 20.000 Euro, sind seit Juli 50.000 Euro geworden, die bei der Bank gesetzlich abgesichert sind. Egal ob Giro-, Spar- oder Festgeldkonto: 50.000 Euro sind garantiert sicher auf der Bank. Das ist per Gesetz geregelt und zwar in der gesamten EU. Viele Banken legen freiwillig sogar noch eine Schippe drauf. Doch aufgepasst:  Zertifikate [...]]]></description>
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<p>Aus den versicherten 20.000 Euro, sind seit Juli 50.000 Euro geworden, die bei der Bank gesetzlich abgesichert sind. Egal ob Giro-, Spar- oder Festgeldkonto: 50.000 Euro sind garantiert sicher auf der Bank. Das ist per Gesetz geregelt und zwar in der gesamten EU. Viele Banken legen freiwillig sogar noch eine Schippe drauf. Doch aufgepasst:  Zertifikate werden von der Einlagensicherung nicht gedeckt. Im Falle einer Bankenpleite sind nunmehr bis zu 50.000 Euro pro Bankkunde gesetzlich geschützt. Anders als bisher ist auch kein 10-prozentiger Selbstvorbehalt mehr vorgesehen. Das heißt: Spar-, Sicht und Termineinlagen bis 50.000 Euro bekommen Sie ohne Verluste zurück, falls Ihre Bank pleite geht.</p>
<p><strong>Kommt Zeit kommt Geld?!</strong></p>
<p>Noch etwas hat sich geändert: Mussten Bankkunden bisher bei einer drohenden Insolvenz bis zu drei Monate auf ihr Geld warten, bekommen sie ihr Guthaben nun schon nach spätestens 30 Tagen ausgezahlt. Soweit zur gesetzlichen Lage. Darüber hinaus tun die meisten Banken in Deutschland aber auch freiwillig sehr viel, um die Kundengelder zu schützen. Sparkassen und Genossenschaftsbanken garantieren den Einlagenschutz in voller Höhe. Gerät ein Institut in Nöte, springen die anderen dafür ein, so dass es gar nicht erst Insolvenz anmelden muss.<span id="more-328"></span></p>
<p><strong>Viele Banken sichern mehr ab als der Gesetzgeber verlangt</strong></p>
<p>Besonders bei Privatbanken ist eine Insolvenz möglich. Aber die meisten sind &#8211; zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung &#8211; auch noch freiwillig Mitglied im Einlagensicherungsfond deutscher Banken. Auch dort ist Ihr Bankguthaben voll geschützt, genauer gesagt bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank &#8211; das sind meist Millionenbeträge pro Bankkunde.</p>
<p><strong>Zertifikate nicht geschützt!</strong></p>
<p>Aufpassen sollten Sie allerdings weiterhin bei Zertifikaten. Diese fallen nicht unter den Einlagenschutz. Kaufen Sie deshalb nur Zertifikate von Banken, die nicht pleitegefährdet sind. Wichtig: Hier kommt es auf den Emittenten an, und nicht auf die Depotbank, die Ihnen das Zertifikat verkauft. Wertpapierdepots fallen nicht unter die Einlagensicherung. Das ist aber auch gar nicht nötig. Denn die Depotbank fungiert hier nur als Treuhänder, das Depot selbst gehört aber Ihnen. Im Falle einer Bankinsolvenz werden Ihnen alle Wertpapiere im Depot problemlos übereignet.</p></div>
<p>Autor: Dr. Erhard Liemen</p>
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		<title>Das Kick-Back-Geschäft der Banken</title>
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		<pubDate>Sun, 03 Jan 2010 07:00:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>rsa</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geldanlage]]></category>
		<category><![CDATA[Banken]]></category>
		<category><![CDATA[Kick-Back]]></category>

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Die Banken wissen, wie sie zu Geld kommen und zwar nicht nur über Zinsen, sondern auch über Provisionen. Bei den sogenannten Kick-Back-Geschäften geht es genau darum. Für den Bankkunden ist dieses Geschäft nicht gerade zum Vorteil, denn darauf folgte bisher oft eine Serie von Falschberatung, Folge Kick-Back. 
Banken machen Kick-Back-Geschäfte
Sogenannte Kick-Back-Geschäfte sind als Einnahmequelle der [...]]]></description>
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<p>Die Banken wissen, wie sie zu Geld kommen und zwar nicht nur über Zinsen, sondern auch über Provisionen. Bei den sogenannten Kick-Back-Geschäften geht es genau darum. Für den Bankkunden ist dieses Geschäft nicht gerade zum Vorteil, denn darauf folgte bisher oft eine Serie von Falschberatung, Folge Kick-Back.<span style="font-weight: bold;"> </span></p>
<p><span style="font-weight: bold;">Banken machen Kick-Back-Geschäfte</span></p>
<p>Sogenannte Kick-Back-Geschäfte sind als Einnahmequelle der Kreditinstitute sehr beliebt. Kick-Back heißt, dass die Bank eine Rückvergütung bekommt und zwar eine Vermittlungsprovision, zum Beispiel eines Fondsanbieters, für den an den Bankkunden vermittelten Fonds. Dagegen ist erst mal nichts zu sagen. Problematisch wird die Sache nur, wenn der Anleger davon nichts erfährt.</p>
<p><span style="font-weight: bold;">Kick-Back: Banken beraten nicht, sie verkaufen und kriegen Provision</span></p>
<p>Da das in der Vergangenheit eher die Regel als die Ausnahme war, hat der Gesetzgeber gehandelt. Vorher gab es ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Das Urteil (Aktenzeichen XI ZR 56/05) legt fest, dass Banken, die ihre Kunden in der Vergangenheit beim Kauf von Fonds nicht auf Kick-Backs &#8211; also Vertriebsprovisionen der Fondsgesellschaften &#8211; hingewiesen haben, diese Gelder nun ihren Kunden erstatten müssen. Es geht dabei um Milliarden und zwar Milliarden für die Anleger.</p>
<p><span style="font-weight: bold;">Gesetzgeber schiebt Bank-Abzocke den Riegel vor</span></p>
<p>Der Gesetzgeber hat auf das Urteil reagiert: Seit November 2007 müssen die Banken ihre Kunden über Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten informieren. Fachleute raten deshalb dazu, genau zu prüfen, wenn die Bank einen Brief mit neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schickt: Im Kleingedruckten verbirgt sich oft der nun gesetzlich verordnete Hinweis. Besser ist, den Bankberater direkt auf das Thema anzusprechen.</p>
<p><span style="font-weight: bold;">Expertenrat: Ansprüche rechtzeitig anmelden, dann gibt&#8217;s Gel<strong>d</strong></span><strong> zurück</strong></p>
<p>Um herauszufinden, in welcher Höhe Provisionen bereits geflossen sind, empfehlen Experten, die Bank zu fragen. Und zwar in schriftlicher Form. Am besten, Sie setzen eine Frist, raten Rechtsanwälte. Die Bank ist dann verpflichtet zu antworten. Sind Kick-Backs geflossen, stehen die Chancen nicht schlecht, dass der Anleger dieses Geld erstattet bekommt. Manchmal sträubt sich die Bank. Dann bleibt nur noch der Rechtsweg. Um den abzukürzen, bietet sich ein Vergleich an, den die Banken nicht selten anbieten.</p></div>
<p>Detlef Weise</p>
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